Um eine Immobilie zu erwerben, benötigen Sie eine NIE (número de identificación de extranjero), das ist eine obligatorische Steuernummer für Ausländer. Mit der Beantragung derer können Sie einen Anwalt beauftragen, oder es selbst über das Internet in die Hand nehmen.
Grundsätzlich legen es wir einem jeden Kunden nahe, einen juristischen Beistand zu wählen.
Ich empfehle gern unseren versierten, auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt, der Sie umfassend berät. Er prüft die Immobilie auf Herz und Nieren, auf Lastenfreiheit, dass keine Rechte Dritter bestehen, die Übereinstimmung und Registrierung in Grundbuch und Katasteramt, dass keine Anzeigen vorliegen, Legalität des Objektes, Baubaubarkeit, Grundstücksgrenzen, etc. Er verfasst den Optionsvertrag, der meist mit einer 10%igen Anzahlung des Kaufpreises der Immobilie einhergeht und begleitet Sie selbstverständlich mit zum Notar.
Die Maklercourtage trägt in den meisten Fällen der Verkäufer.
Beim Notar geht die Immobilie nach vollständiger Bezahlung direkt in Ihren Besitz über.